Vollständige Version anzeigen : Dümmer geht immer...
Eclipsed
24.04.2008, 00:32
Das was mir heute passiert ist ist mit Dummheit auch schon kaum mehr zu beschreiben. Fahre auf eine große Kreuzung zu, die Ampel schaltet auf gelb. Ich denk mir, das schaffste nicht mehr und bremse. Kurz vor der Haltelinie rutsch ich vom Pedal ab und roll in die Kreuzung rein, geh aber sofort wieder in die Eisen und bleib so drei Meter hinter der Linie stehen. Da hinter mir alles frei ist und der Querverkehr schon losfährt fahr ich langsam zurück um mich wieder an die AMpel zu stellen. Auf einmal blitzt es von vorne rot. Hat mich doch tatsächlich der Ampelblitzer beim rückwärtigen Überfahren der Induktionsschleife geblitzt. Ich erstmal total panisch das Kennzeichen des neben mir stehenden notiert, um im zweifelsfall einen Zeugen zu haben. Direkt danach zur Polizei gefahren und den Vorfall geschildert, die meinte nur, ich solle das dann im Anhörungsbogen so angeben, die Daten von dem potentiellen Zeugen wollte sie nicht rausrücken... Vorhin das ganze mal bei recht.de gepostet, und da meinte einer, dass bei Ampelblitzern grundsätzlich zwei Fotos gemacht werden, um auszuschließen, dass jemand, der versehentlich in die Kreuzung rollt, bestraft wird. Ist dem wirklich so, dass die Dinger da zweimal blitzen? Das würde mich nämlich sehr beruhigen, denn ansonsten sind 125€, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot fällig...
Wat ne scheisse....
2.5litertee
24.04.2008, 00:49
Ja es gibt an Ampelblitzern immer zwei Induktionsschleifen, eine direkt hinter der Linie und eine schon fast mitten in der Kreuzung. Da die immer in den Asphalt gefräst sind sieht man die eigentlich auch immer wenn man hinschaut.
Teilweise (oft) bestehen die aus drei Kontaktstreifen (die eigentlich auch nichts mit Induktion zu tun haben, weil in der Rille ein druckemfindliches Sensorband steckt) durch die differenz zw 1u2 u 2u3 kann dann sowohl die Fahrtrichtung als auch die Geschwindigkeit ermittelt werden(dient bei Geschw.Blitzern zur kontrolle des ersten Wertes.
3litercoupé
24.04.2008, 08:35
deine fragen hätte die polizei gleich beantworten können....
und wenn nich zwei mal geblitzt hat...weißt du ja was dir blüht....:o
Ja, es blitzt immer zwei Mal. So soll auch verhindert werden, dass jemand, der einem Einsatzfahrzeug Platz machend in den Kreutzungsbereich einfährt, ungerechtfertigt bestraft wird.
3litercoupé
24.04.2008, 12:20
das is auchn ammen märchen... da bist du leider dran... je nach komune....
2.5litertee
24.04.2008, 12:26
das is auchn ammen märchen... da bist du leider dran... je nach komune....
Es ist sinnvoll die Einsatzzeit und dass kennzeichen des Einsatzfahrzeugs zu notieren und dies Zeitnah zu melden. Manchmal nimmt das Einsatzfahrzeug einen Weg auf dem es eben nicht geblitzt wird oder die Lichtzeichenanlage zeigt schon wieder grün.
Eclipsed
24.04.2008, 12:41
und wenn nich zwei mal geblitzt hat...weißt du ja was dir blüht....:o
?? Das versteh ich jetzt nicht...
Ich hab mir die Kreuzung heute nochmal genau angeschaut und auch meine Bremsspuren fotografiert. Ich stand knapp hinter der ersten Messschleife, quasi halb auf dem Fußgängerweg. Die zweite Schleife ist mitten auf der Kreuzung, da stand ich definitiv nicht. Nunja, werde jetzt erstmal alles dran setzen, Kontakt zu dem potentiellen Zeugen zu bekommen.
Mensch, warte erstmal ab.
Also im Normalfall lässt sich das sehen, aber zur Potzilei zu fahren, ist schon ganz verkehrt. Dann steht ja schon fest, wer gefahren ist. Das ist so wie als wenn man geblitzt wird und dem Messpersonal seinen Ausweis hinhält und sagt: "Hey, der auf Bildnummer 728, das war ich !"
Wenn du die Haltelinie überfährst, kostet das 10€, wenn du aber bis in den Fußgängerbereich kommst, gild "überfahren einer roten Ampel".
Mfg, Mark
Eclipsed
24.04.2008, 13:57
Die Polizeitante hat mich nichtmal nach meinen Personalien gefragt...
Jürgen Sch.
24.04.2008, 14:28
Erst mal abwarten - es ist ja schon einiges gesagt worden und im Bußgeldrechner (Ampel bei rot überfahren) kannst Du, weil insbesondere das Ordnungswidrigkeitenrecht in Deutschland genau geregelt ist - denn da
spielt beim Überfahren der LZA (also zweimal geblitzt und durchgefahren) - auch die Zeit eine Rolle, Dich schlau machen. Bei Dir käme also Überfahren der Anhaltelinie in Frage - und das ist mit 10.00 € belegt.
Zur Polizei zu gehen, war gelinde gesagt umsonst....grundsätzlich interessiert
das zu diesem Zeitpunkt nicht. Erst wenn der Vorgang vom OA an die Ermittlungsgruppe der Polizei abgegeben wird (so ist die Verteilung in Hessen),
kommen die Uniformierten wieder ins Spiel..wenn zum Beispiel nicht geantwortet wird oder gesagt wird...ich weiß nicht, wer mein Auto gefahren
hat...das war mein Onkel aus dem Sudan...das muss eine Kennzeichendoublet-
te sein....dann droht das Fahrtenbuch. Nur eines glaube mir..die bearbeiten
nur solche Dinge und kennen die o. a. Antworten oder einer hinter mir war ganz dicht aufgefahren und um einen Auffahrunfall zu vermeiden......bis zum Erbrechen...auch das Abrutschen vom Bremspedal (übrigens sehr beliebt bei
Auffahrunfällen) Dann kommt die Frage nach geeignetem Schuhwerk, Zustand
des Bremspedalgummis usw.
Also..Du hast die Haltlinie überfahren und aus.
MfG -j.
Espaceweiß
24.04.2008, 14:29
Hallo,
Du brauchst Dir keine Gedanken zu machen, wenn überhaupt, kommt was wegen Überfahrens der Haltelinie.
Das 2x Blitzen hat den Grund, dass beim ersten Foto dokumentiert werden soll, dass es schon rot war, als der Wagen die Haltelinie noch nicht überfahren hatte, und das zweite Foto soll dokumentieren, dass der Wagen danach auch tatsächlich weiter gefahren ist, bzw. die Kreuzung verlassen hat.
Auch mit der Anzahl der Induktionsschleifen hat das nichts zu tun. Das erste Foto wird ausgelöst, wenn der Wagen die Induktionsschleife bei rot überfahren hat, das zweite in einem genau definierten zeitlichen Abstand, nicht durch eine weitere Induktionsschleife.
Gruß
Espaceweiß
ChristianE220T
24.04.2008, 15:56
Hi,
Espaceweiß und andere haben es schon geschrieben. Wenn überhaupt was kommt, dann wegen Überfahren der Linie. Kein Grund, sich Sorgen zu machen. Wenn wirklich ein Anhörungsbogen kommen sollte, schreibst Du hin, wie es war. Entweder zahlst Du 10,00 oder die Sache erledigt sich.
Christian
Eclipsed
24.04.2008, 18:05
Ich bin deswegen zur Polizei gefahren, um möglicherweise direkt Kontakt zu dem möglichen Zeugen herstellen zu können. Dass die Grünen darüber hinaus nichts dazu sagen können ist mir schon klar..
Nunja, mal guggen was kommt, mit dem Zeugen komm ich über dirverse schleichwege möglicherweise in Kontakt. Nur zur Sicherheit...
Da kriegste nix........ist mir auch schon passiert. Bin nach Bielefeld gefahren, wollte noch schnell bei dunkeldunkeldunkel Gelb rüber, sah den Blitzer, wollte es dann doch nicht mehr riskieren und bin zurückgefahren. Dann schaue ich gerade nochmal nach vorn und tada ein Blitz.....Die anderen Autofahrer lachten mich alle an, aber gekommen ist nix!!!
Gruß Paul
Keine Sorge, da brauchst keine Schleichwege
Falls überhaupt was kommt (was ich nicht glaube) schreibst einfach in dem Bogen wies war, das Kennzeichen vom Zeugen dazu und gut is, dann suchen die sich den Zeugen schon raus wenn sie ihn brauchen.
Dass die Polizei nicht einfach die Adresse des Halters rausgibt, wenn man mit ner Ampelstory daherkommt, sollte einen eher beruhigen :-)
Gruß
Captain Hook
25.04.2008, 02:53
Keine Sorge, da brauchst keine Schleichwege
Falls überhaupt was kommt (was ich nicht glaube) schreibst einfach in dem Bogen wies war, das Kennzeichen vom Zeugen dazu und gut is, dann suchen die sich den Zeugen schon raus wenn sie ihn brauchen.
Dass die Polizei nicht einfach die Adresse des Halters rausgibt, wenn man mit ner Ampelstory daherkommt, sollte einen eher beruhigen :-)
Gruß
loooooooooooool
stimmt :D
wenn zum Beispiel nicht geantwortet wird oder gesagt wird...ich weiß nicht, wer mein Auto gefahren
hat...das war mein Onkel aus dem Sudan...das muss eine Kennzeichendoublet-
te sein....dann droht das Fahrtenbuch.
Naja, so schlimm ist das auch nicht.
Das ist auch wieder viel Angstmache, Stammtischgeschichten die sich hartnäckig halten.
Erstmal gibts das Fahrtenbuch nur im Wiederholungsfalle. Darüber hinaus hängt dass dann von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter davon ab, ob er einem das beim 2., oder beim 3. Mal wenn man so ne Chose abzieht, verpasst. Dann sind immer die jeweiligen Kreise für die Bearbeitung zuständig, eine Bundesweite Datenbank gibt es -noch...- nicht. Man müsste das Spielchen also im gleichen Kreis, öfters tun.
Wenn man das im Kreis Recklinghausen machst, im Kreis Arnsberg und im Kreis Coesfeld, dann weis der andere Kreis da nix von.
Wenn man dann die A****karte hat, um bedauernswerterweise doch ein Fahrtenbuch führen muss, dann merke: Das Fahrtenbuch ist Kennzeichengebunden. Man meldet die Karre ab, legts Fahrtenbuch die nächsten 6 Monate mit den Kennzeichen in die Schublade und meldet das Auto wieder neu an, nimmt man statt RE WC 123 halt RE WC 124, passt an nen 124er sowieso viel besser.
Und wenn das doch zu oft wird, empfiehlt es sich, seinen Fahrstil zu überdenken. Alternativ mal einen Plastikwechselzeichenrahmen zu verwenden, damit man das Kennzeichen vieleicht einfach weglässt, oder Geld in entsprechende Technik zu investieren ;)
Mfg, Mark
Aspirin2006
25.04.2008, 11:50
Naja, so schlimm ist das auch nicht.
Das ist auch wieder viel Angstmache, Stammtischgeschichten die sich hartnäckig halten.
Erstmal gibts das Fahrtenbuch nur im Wiederholungsfalle.
Mfg, Mark
stimmt nicht... wenn der Fahrer nciht ermittelt werden kann wird das Fahrtenbuch auferlegt um das nächste mal in der Beweispflicht zu sein... das es Kennzeichengebunden ist ist korrekt.
Hartmut-HB
01.05.2008, 10:22
Moin aus HB,
bei uns In Bremen wird bei Rot-Ampel immer 2 mal geblitzt,
hab ich schon 3mal unbeabsichtig erlebt, weil zu weit auf die Schleife gefahren bin.
Mfg Hartmut aus HB
Wikipedia hat da auch was zu zu sagen:
m dem Kraftfahrer einen Rotlichtverstoß nachweisen zu können, ist eine genaue Dokumentation des Tatablaufes erforderlich. Der Fahrer muss zunächst unter Mißachtung des Rotlichtes die Haltelinie überfahren haben und außerdem in den durch die Lichtzeichenanlage geschützten Kreuzungsbereich eingefahren sein. Wurde lediglich die Haltelinie überfahren, aber noch vor dem Beginn des Schutzbereiches der LZA angehalten, liegt lediglich ein Haltelinienverstoß vor, der zumeist weit weniger gravierende Sanktionen zur Folge hat.
Der Ampelblitzer reagiert auf Fahrzeuge, die rote Ampeln überqueren. Ein Ampelblitzer steht immer auf der gegenüberliegenden Seite der Ampel, der durch eine Induktionsschleife im Boden ausgelöst wird. Rotlichtverstöße werden immer mit 2 Blitzen registriert. Der erste Blitz löst aus, sobald das Fahrzeug über die Haltelinie rollt, der zweite beim Einfahren in den durch die Ampel geschützten Bereich. (So kann unterschieden werden, ob man "nur" ein Stück über die Haltelinie rollt oder tatsächlich in die Kreuzung einfährt) Durch diese 2 Blitze und damit 2 Fotos lässt sich auch erkennen, wie schnell das Fahrzeug unterwegs war und ob es möglicherweise aufgrund eines Verkehrsstaus in der Kreuzung "steckte".
Und außerdem steht da, dass es früher oft Ampelblitzer gab die nur einmal geblitzt haben, und zwar von hinten im geschützten Bereich. Da dort der Fahrer aber nicht erkennbar war wurden die nach und nach abgeschafft.
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